Honig Verkaufen: Etikett und Direktverkauf ohne Fehler

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Das Glas verkauft sich nicht, weil der Honig gut ist: es verkauft sich, weil es den Vorschriften entspricht. Pflichtangaben, Sortenbezeichnung, Losnummer, Mindesthaltbarkeit und die Neuerung, die Etiketten seit dem 14. Juni 2026 umschreibt, dazu die Regeln des Direktverkaufs.

Ihr Honig ist gut. Sie wissen es, und wer ihn bei Ihnen in der Küche probiert hat, weiß es auch. Aber das Glas, das Sie ins Regal stellen, verkauft sich nicht, weil es gut ist: es verkauft sich, weil es den Vorschriften entspricht.

Das ist der Teil des Handwerks, über den am wenigsten gesprochen wird. Man diskutiert stundenlang über Rähmchen und Varroa, dann kommt der Moment, vier Zeilen auf ein Etikett zu schreiben, und man merkt, dass sie nie jemand richtig erklärt hat. Schlimmer noch: 2026 haben sich diese Zeilen geändert. Das italienische Gesetzesdekret Nr. 207 vom 30. Dezember 2025 gilt seit dem 14. Juni 2026 und schreibt die Regeln zur Herkunftsangabe bei Honig neu.

Dieser Leitfaden ordnet die drei Dinge, die wirklich darüber entscheiden, ob Sie Ihren Honig verkaufen dürfen: wie Sie registriert sind, was auf dem Glas steht, wo und an wen Sie verkaufen. Keine Abkürzungen und keine Panikmache. Nur das, was die Vorschrift sagt, mit dem Hinweis auf die Stelle, die in Ihrem Fall das letzte Wort hat.

Die Registrierung kommt vor dem Etikett

Kein Etikett rettet einen Honig, den jemand verkauft, der nirgends verzeichnet ist. Der erste Schritt ist die Eintragung im nationalen Bienenregister, Pflicht auch bei einem einzigen Volk, und sie gilt selbst dann, wenn Sie nur für den Eigenbedarf produzieren. Ausführlich behandelt haben wir das im Beitrag zur Stadtimkerei, wo sich das Thema mit Abständen und Ortsvorschriften überschneidet.

Der zweite Schritt betrifft die Hygiene. Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 ordnet die Honigerzeugung der Primärproduktion zu, und wer bereits im Register steht, hat die Meldung faktisch erfüllt. Sobald Sie jedoch schleudern, sieben, abfüllen und zum Verkauf etikettieren, treten Sie in eine Verarbeitungsstufe ein: es braucht geeignete Räume, im Klartext einen Schleuderraum, und die Registrierung oder Zulassung, die Ihre Gesundheitsbehörde verlangt.

Hier ändert sich alles von Region zu Region. Es gibt keine magische Kilozahl, unterhalb derer Sie frei wären: Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c) der Verordnung 852/2004 nimmt die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhändler aus, aber Absatz 3 desselben Artikels sagt klar, dass die Mitgliedstaaten die Regeln für diese Tätigkeiten festlegen. In Italien geschieht das auf regionaler Ebene. Die richtige Frage lautet also nicht, wie viele Kilo Sie verkaufen dürfen, sondern was Ihre Gesundheitsbehörde verlangt.

Die Regel, die viele zu spät entdecken: Honig muss am Ursprungsort fertig abgepackt sein

Im italienischen Gesetzesdekret Nr. 179 vom 21. Mai 2004 steht eine Zeile, die für sich allein viele Zweifel ausräumt: für Verbraucher bestimmter Honig muss am Ursprungsort in geschlossenen Behältnissen vorverpackt werden.

Im Klartext: Sie dürfen den Honig nicht aus dem Abfüllbehälter in das Glas abfüllen, das der Kunde von zu Hause mitgebracht hat. Sie dürfen keinen losen Honig nach Gewicht verkaufen, wie man es mit Oliven tut. Das Glas wird dort verschlossen, wo es erzeugt wird, und es kommt verschlossen und etikettiert bei der Käuferin oder dem Käufer an.

Das klingt nach Formsache. Ist es nicht. Es ist der Grund, weshalb der Direktverkauf von Honig, auf dem Markt wie am Hof, immer über ein bereits abgepacktes Erzeugnis läuft.

Was auf dem Glas stehen muss

Für Honig gilt die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher, dazu kommen die besonderen Bestimmungen des Dekrets 179/2004. Aus beiden zusammen ergibt sich die Liste der Pflichtangaben:

  • die Verkehrsbezeichnung, also "Honig", gegebenenfalls ergänzt, wie wir gleich sehen werden;
  • die Nettofüllmenge in Gramm oder Kilogramm;
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum;
  • Name oder Firma und Anschrift des für das Etikett verantwortlichen Unternehmers;
  • der Sitz des Herstellungs- oder, falls abweichend, des Abpackbetriebs, sofern er nicht mit dem bereits angegebenen Sitz übereinstimmt;
  • das Ursprungsland, in dem der Honig geerntet wurde;
  • die Losnummer, abgesehen von der weiter unten beschriebenen Ausnahme;
  • etwaige besondere Aufbewahrungsbedingungen, wenn die Art des Erzeugnisses sie erfordert.

Honig hat kein Zutatenverzeichnis, weil er aus Honig besteht und aus sonst nichts: irgendetwas zuzusetzen, Zusatzstoffe eingeschlossen, ist verboten. Und der Pollen ist nach dem neuen Wortlaut des Dekrets keine Zutat, sondern ein spezifischer natürlicher Bestandteil des Honigs.

Wann Sie "Akazie" schreiben dürfen und wann nicht

Die Bezeichnung darf durch einen Hinweis auf die blütenmäßige oder pflanzliche Herkunft ergänzt werden, aber nur wenn das Erzeugnis ganz oder überwiegend von der angegebenen Pflanze stammt und deren organoleptische, physikalisch-chemische und mikroskopische Merkmale aufweist.

Die drei Bedingungen gehören zusammen. Der richtige Geschmack genügt nicht, wenn die Pollenanalyse etwas anderes erzählt, und umgekehrt. Wer einen Sortenhonig ohne Prüfung im Rücken verkauft, setzt sich aus, denn genau diese Angabe schaut eine Kontrolle an. Im Beitrag über Blütenhonig, Sortenhonig und Honigtau haben wir erklärt, wie eine botanische Herkunft festgestellt wird.

Anders liegt der Fall bei der regionalen, territorialen oder topografischen Herkunft. Dort ist die Regel strenger: der Hinweis ist nur zulässig, wenn das Erzeugnis vollständig von der angegebenen Herkunft stammt. Kein "überwiegend". Wenn Sie den Namen Ihres Ortes aufs Etikett schreiben, kommt dieser Honig von dort und von nirgends sonst.

Seit dem 14. Juni 2026 wird die Herkunft anders geschrieben

Das ist die Neuerung, die man gut kennen sollte, denn sie schreibt Etiketten um, die viele für abgeschlossen hielten.

Das Gesetzesdekret 207/2025, mit dem die Richtlinie (EU) 2024/1438 umgesetzt wird, bestimmt, dass auf dem Etikett das Ursprungsland anzugeben ist, in dem der Honig geerntet wurde. Stammt der Honig aus mehreren Ländern, sind diese im Hauptsichtfeld anzugeben, in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, zusammen mit dem Prozentsatz jedes einzelnen. Für jeden einzelnen Anteil ist eine Toleranz von 5 Prozent zulässig, berechnet auf Grundlage der Rückverfolgbarkeitsunterlagen des Unternehmers.

Es gibt nur eine Erleichterung: übersteigt die Zahl der Ursprungsländer vier und machen die vier größten Anteile mehr als 60 Prozent der Mischung aus, darf der Prozentsatz nur für diese vier angegeben werden, während die übrigen Länder in absteigender Reihenfolge ohne Prozentangabe aufgeführt werden.

Für wirklich kleine Gläser unter 30 Gramm Nettogewicht dürfen die Ländernamen durch den Zweibuchstabencode der Norm ISO 3166-1 Alpha-2 ersetzt werden.

Die Bestimmungen gelten seit dem 14. Juni 2026. Erzeugnisse, die vor diesem Datum nach den bisherigen Vorschriften in Verkehr gebracht oder etikettiert wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände vermarktet werden.

Warum diese Regel denen nützt, die in Italien erzeugen

Rechnen wir nach, wer dabei gewinnt.

Bis gestern kam eine Mischung unterschiedlicher Herkünfte mit allgemeinen Formulierungen davon. Heute genügen diese Formulierungen nicht mehr: es braucht Ländernamen und Prozentsätze, im Hauptsichtfeld, dort wo die Kundschaft zuerst hinsieht.

Wer seinen eigenen Honig in einem einzigen Land erzeugt, schreibt eine einzige Zeile und schreibt sie im Positiven. Das ist ein Wettbewerbsvorteil, der nichts kostet, weil er sich aus der Arbeitsweise ergibt. Man sollte ihn gut nutzen: eine klare Herkunft, der Name des Gebiets, wenn er wirklich vollständig zutrifft, und ein ansonsten sauberes Etikett.

Die Kehrseite betrifft diejenigen, die Honig von Dritten kaufen und abgepackt weiterverkaufen. Dort wird die Arbeit an den Rückverfolgbarkeitsunterlagen ernst, denn die Prozentsätze auf dem Etikett müssen belegbar sein. Wer lose einkauft, wählt den Lieferanten auch nach diesem Maßstab: wir haben darüber im Leitfaden geschrieben, wie man einen zuverlässigen Honiglieferanten im Großhandel wählt.

Die Losnummer: die Zeile, die Sie sparen können, aber nur unter einer Bedingung

Das Los bezeichnet eine Gesamtheit von Einheiten, die unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt oder abgepackt wurden. Es wird vom Hersteller oder Abpacker in eigener Verantwortung festgelegt und muss leicht sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar sein, mit dem Buchstaben "L" davor, sofern es sich nicht bereits von den übrigen Angaben abhebt.

Die Losangabe ist nicht erforderlich, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum mindestens Tag und Monat nennt. Und genau hier irren viele selbst gemachte Etiketten, ohne es zu merken.

Honig hält lange, also ist die Versuchung groß, nur das Jahr zu schreiben. Schreiben Sie aber nur das Jahr, wird die Losnummer Pflicht. Drucken Sie dagegen Tag und Monat, dürfen Sie sie weglassen. Beide Wege sind richtig: was nicht funktioniert, ist eine halbe Lösung aus beidem.

Eine letzte nützliche Ausnahme: bei Packungen und Behältnissen, deren größte Fläche kleiner als 10 Quadratzentimeter ist, wird keine Losnummer verlangt.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum legen Sie fest

Keine Vorschrift schreibt dem Honig zwei Jahre Haltbarkeit vor. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Datum, bis zu dem das Erzeugnis bei angemessener Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält, und es wird vom Unternehmer festgelegt, auf Grundlage seiner Arbeitsweise und des Verhaltens des Produkts.

Die Form dagegen ist vorgegeben: "mindestens haltbar bis" wenn Sie den Tag angeben, "mindestens haltbar bis Ende" in den übrigen Fällen. Bei einer Haltbarkeit von mehr als achtzehn Monaten genügt die Angabe des Jahres, zwischen drei und achtzehn Monaten reichen Monat und Jahr.

Ein praktischer Hinweis, der in keinem Gesetz steht: die Haltbarkeit, die Sie angeben, muss für Ihren echten Honig halten, nicht für den idealen. Zu feucht abgefüllter Honig gärt früher, und das aufgedruckte Datum hält ihn nicht auf. Die eigentliche Kontrolle findet vorher statt, wie wir beim Thema Honigernte und Reife gesehen haben, wo die gesetzliche Obergrenze beim Wasser bei 20 Prozent liegt, das praktische Ziel aber darunter.

Nährwertdeklaration: Honig ist ausgenommen

Die Tabelle mit Brennwert und Nährstoffen, auf fast jedem verpackten Lebensmittel Pflicht, braucht es beim Honig nicht.

Der Grund steht in Anhang V der Verordnung 1169/2011, der unverarbeitete Erzeugnisse mit nur einer Zutat ausnimmt, und die Europäische Kommission hat das für Honig ausdrücklich bestätigt: er ist ein unverarbeitetes Lebensmittel, das aus Bestandteilen und nicht aus Zutaten gewonnen wird, und kann daher von der Ausnahme profitieren.

Achtung aber auf die Kehrseite: steht auf dem Etikett eine nährwertbezogene Angabe, entfällt die Ausnahme und die Deklaration wird Pflicht. Eine Angabe, die nur der guten Figur wegen dort steht, zwingt Sie zu einer Tabelle, die Sie nicht hätten erstellen müssen.

Schriftgröße, Sichtfeld und kleine Gläser

Die Pflichtangaben müssen in einer Schrift gedruckt sein, deren x-Höhe mindestens 1,2 Millimeter beträgt. Bei Behältnissen, deren größte Oberfläche weniger als 80 Quadratzentimeter misst, sinkt die Schwelle auf 0,9 Millimeter.

Bezeichnung und Nettofüllmenge müssen im selben Sichtfeld stehen, also gemeinsam lesbar sein, ohne das Glas zu drehen.

Und bei Miniformaten, den Gastgeschenk- oder Verkostungsgrößen, wird der Rahmen deutlich leichter: unter 30 Gramm darf das Land zum Zweibuchstabencode werden, unter 25 Quadratzentimeter Oberfläche entfällt die Nährwertdeklaration, unter 10 Quadratzentimeter größter Fläche entfällt auch die Losnummer.

Was Sie nicht schreiben dürfen, selbst wenn es stimmt

Das ist der Teil, der Improvisierende am teuersten zu stehen kommt.

Gesundheitsbezogene Angaben regelt die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, und sie sind nur zulässig, wenn sie zugelassen und in das europäische Register eingetragen sind. Für Bienenprodukte gibt es keine zugelassenen Angaben: die Anträge aus dem Bereich der Botanicals sind in der Schwebe geblieben. Das heißt, auf dem Etikett Ihres Honigs dürfen Sie nicht schreiben, dass er dem Hals guttut, die Abwehr stärkt oder beim Einschlafen hilft. Erklärt haben wir das im Beitrag über Pollen und Propolis, wo die Frage dieselbe ist.

Dann kommt die Grauzone der schönen Wörter. "Natürlich", "echt", "rein", "handwerklich" sind nicht grundsätzlich verboten, aber die Verordnung 1169/2011 verlangt Informationen, die nicht irreführen. "Reiner italienischer Honig" auf ein Erzeugnis zu schreiben, das nur teilweise italienisch ist, ist eine unlautere Informationspraxis mit eigener Sanktion.

Eine einfache Merkregel: jedes Wort auf dem Etikett muss mit einem Dokument oder einer Analyse belegbar sein. Was Sie nicht belegen können, nehmen Sie weg.

Direkt verkaufen: am Hof, auf Märkten, online

Den Direktverkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse regelt Artikel 4 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 228 vom 18. Mai 2001. Im Unternehmensregister eingetragene Landwirte dürfen im gesamten Staatsgebiet im Einzelhandel Erzeugnisse verkaufen, die überwiegend aus den eigenen Betrieben stammen.

Die Form des Verkaufs ändert den Papierkram:

  • Verkauf im Betrieb, auf Freiflächen oder auf Flächen der Primärproduktion: keine Tätigkeitsmeldung;
  • Dorffeste, Messen, Veranstaltungen zur Förderung typischer oder lokaler Erzeugnisse: keine Meldung;
  • ambulanter Verkauf: Meldung an die Gemeinde des Betriebssitzes, wirksam ab dem Tag der Absendung;
  • nicht ambulanter Verkauf auf öffentlichen Flächen oder in öffentlich zugänglichen Räumen: Meldung an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Verkaufsgemeinde;
  • elektronischer Handel: der Start ist zugleich mit der Absendung der Meldung an die Gemeinde des Betriebssitzes möglich.

Zwei Schwellen im Auge behalten: überstiegen die Erlöse aus dem Verkauf von Erzeugnissen, die nicht aus den eigenen Betrieben stammen, im Vorjahr 160.000 Euro bei Einzelunternehmen oder 4 Millionen bei Gesellschaften, gilt das gewöhnliche Handelsrecht.

Erwähnenswert ist, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit nicht beim Honig endet. Auch die Bestäubung gilt als zusammenhängende landwirtschaftliche Tätigkeit, wie wir beim Thema Bestäubung auf Vertragsbasis gesehen haben.

An andere verkaufen: Läden, Gastronomie, Großhandel

Sobald das Glas Ihre Hand verlässt und im Regal eines anderen landet, ändern sich zwei Dinge.

Das erste sind die Unterlagen. Es braucht Rückverfolgbarkeit im Zu- und Abgang, und das Los wird zu dem Werkzeug, mit dem man im Problemfall auf eine begrenzte Zahl von Gläsern zurückkommt statt auf die gesamte Jahresproduktion.

Das zweite ist die Verantwortung für das Etikett. Der auf der Packung genannte Unternehmer haftet für die Informationen, und diese Rolle wird nicht an den Händler abgegeben.

Verkaufen Sie dagegen lose an andere Unternehmer, in Fässern, reist der Honig als Erzeugnis für weitere Verarbeitung oder Abfüllung: dort zählen Handelsdokumente und Liefervereinbarungen mehr als das Verbraucheretikett. Ein Punkt bleibt fest, heute mehr denn je: wer abfüllt, muss nachvollziehen können, woher jedes Kilo stammt, denn auf seinem Etikett wird er Länder und Prozentsätze schreiben müssen.

Was ein Fehler kostet

Die Sanktionen für Verstöße bei der Lebensmittelinformation stehen im italienischen Gesetzesdekret Nr. 231 vom 15. Dezember 2017. Die Beträge zeigen, wie ernst die Sache genommen wird:

  • Fehlen einer oder mehrerer Pflichtangaben: von 3.000 bis 24.000 Euro;
  • Weglassen der Losnummer: von 3.000 bis 24.000 Euro; Losnummer in anderer als der vorgesehenen Form: von 1.000 bis 8.000 Euro;
  • Verstöße bei der Nährwertdeklaration: von 2.000 bis 16.000 Euro;
  • Angabe des Herstellernamens auf dem Etikett anstelle des Verantwortlichen: dieselbe Sanktion von 3.000 bis 24.000 Euro.

Das sind Zahlen, die den Wert einer Charge Gläser deutlich übersteigen. Ein Etikett neu zu drucken kostet weit weniger.

Drei Fehler, die wir am häufigsten sehen

Der erste ist das kopierte Etikett. Man nimmt das eines Kollegen, ändert den Namen und druckt. Dumm nur, dass Betriebsanschrift, Los und Haltbarkeitsdatum Ihre Daten sind und nicht seine, und dass eine kopierte Sortenbezeichnung eine Aussage bleibt, für die Sie geradestehen müssen.

Der zweite ist der Honig "ohne Etikett, ich kenne die Leute ja". Der Verkauf an Verwandte und Bekannte ist trotzdem Verkauf. Und für Verbraucher bestimmter Honig muss am Ursprungsort in geschlossenen Behältnissen vorverpackt sein: das vor Ort gefüllte Glas ist keine informelle Abkürzung, es ist ein Verstoß.

Der dritte ist die Angabe zu viel. Ein Satz zur Gesundheit, der das Etikett attraktiver machen soll, ist der teuerste Fehler, weil er sich nicht durch eine Korrektur heilen lässt: er muss weg.

Kurz gefasst

Erst die Registrierung, dann das Etikett, zuletzt der Vertriebsweg. Dazwischen eine einzige Gewohnheit: die Unterlagen in Ordnung halten, denn seit dem 14. Juni 2026 verlangt das Honigetikett, die Herkunft nachprüfbar anzugeben.

Für alle, die in Italien erzeugen, ist das eine gute Nachricht. Eine klare Zeile, ein vollständig deklariertes Gebiet, keine vagen Formeln. Genau diese Art von Transparenz kann sich eine Imkerei leisten.

Im Zweifelsfall bleibt für den konkreten Fall der Veterinärdienst der örtlichen Gesundheitsbehörde die richtige Anlaufstelle und, für den kaufmännischen Teil, die Gemeinde: die Durchführungsbestimmungen ändern sich von Region zu Region, und eine Antwort vor Ort ist mehr wert als zehn Lektüren einer allgemeinen Vorschrift.

Apicoltura Laterza

Den Honig erzeugen wir selbst, vom Volk bis ins Glas

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